Sachkundenachweis

Rechtliche Grundlage

Mit Inkrafttreten des Hundegesetzes des Landes NRW am 01.01.2003 dürfen Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von über 40 cm oder ein Gewicht von über 20 kg erreichen, nur von Personen gehalten werden, die die dazu erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ( Sachkunde ) besitzen und über die dafür notwendige Zuverlässigkeit verfügen. Die Haltung eines solchen Hundes muss den Ordnungsbehörden unter Angabe von Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Fellfarbe und Chipnummer angezeigt werden.
Mit dieser Anzeige muss der Besitzer seine Sachkunde und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nachweisen. Der Hund muss mittels Mikrochip dauerhaft gekennzeichnet sein.

Welche Hundehalter eines 40 / 20 Hundes muss den Sachkundenachweis nicht ablegen?

Diejenigen die:

  • Inhaber eines Jagdscheines sind
  • gemäß § 11(3) des Tierschutzgesetzes eine Erlaubnis zur Zucht und Haltung von Hunden besitzen

    oder in der Gemeinde:
  • nachweisen können, schon mehrere Jahre einen solchen Hund zu halten.

    Alle anderen Besitzer eines solchen Hundes müssen ihre Sachkenntnis bei einem von der Tierärztekammer autorisierten Tierarzt nachweisen. Dieser stellt die zur Vorlage bei der Ordnungsbehörde bestimmte Sachkundebescheinigung aus.

Autorisierung

Die Tierärztekammer Westfalen – Lippe hat mich nach einer entsprechenden Schulung autorisiert, Sachkundebescheinigungen auszustellen.

Wie weisen Sie Ihre Sachkunde nach?

Wir bitten Sie zunächst, 15 Fragen zu den Themenbereichen in Form von Multiple – Choice – Fragebögen zu beantworten:

  • Sozialverhalten und Ausdrucksformen des Hundes
  • Haltung, Fütterung und allgemeine Hygiene
  • Erkennen typischere Gefahrensituationen mit Hunden
  • Erziehung des Hundes
  • Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden

Auf der Grundlage Ihrer Antworten führen wir anschließend ein erläuterndes Gespräch. Haben Sie Fragebögen und Gespräch erfolgreich absolviert, stellen wir Ihnen direkt die Sachkundebescheinigung aus, die Sie dann der Ordnungsbehörde vorlegen können.

Wie bereiten Sie sich vor?

Wir überprüfen, ob Sie über Wissen verfügen, das für den täglichen Umgang mit dem Hund in der Gesellschaft erforderlich ist. Deshalb können viele Hundehalter unsere Fragen spontan und ohne spezielle Vorbereitung beantworten. Dennoch ist es ratsam, sich mit den hier hinterlegten Fragebögen zu beschäftigen. Für eine gezielte Vorbereitung greifen Sie am besten auf unsere Literaturempfehlung zurück.

( bei Bearf können Sie das Buch gegen eine geringe Gebühr gern ausleihen )

Fragebögen für die Prüfung: > HIER <

Wir empfehlen für die Vorbereitung auf die Prüfung:

Entstehen Ihnen Kosten?

Die Gebühr für die Sachkundeprüfung orientiert sich an den Gebühren, die Städte und Gemeinden für die Durchführung und Bescheinigung der Sachkunde bei Haltern von 40 / 20 Hunden erheben.

Die Gebühr beträgt 85,- Euro inkl. Mwst.

Eine persönliche Bemerkung:

Bitte beachten Sie, dass wir weder für den Inhalt noch den Zweck der Sachkundeprüfung verantwortlich sind …. und wir wollen uns auch nicht zum Sinn oder Unsinn dieser Sachkundeprüfung äußern.

Wir können aber nur immer wieder darauf hinweisen, dass es im Interesse eines jeden Hundes ist, sich als Halter ausführlich mit dem Lebewesen Hund auseinander zu setzen.